Samstag, 25. Mai 2013

Familie des verunglückten Radfahrers veröffentlicht privates Foto

Wenn die Verzweiflung zu groß ist…

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Mit diesem Foto zeigt die Polizei die nachgestellte Situation, wegen der ein 37-jähriger Familienvater in Weinheim-Lützelsachsen mit dem Rad nachts schwer verunglückte und seitdem im Koma liegt. Quelle: Polizei

 

Weinheim/Rhein-Neckar, 22. mai 2013. (red) Der Fall ist tragisch. Ein 37-jähriger Familienvater verunglückt in der Nacht vom 12. Mai in der Schlossgasse mit dem Fahrrad. Eine bislang unbekannte Person hatte eine Holzpalette auf die abschüssige Straße gezogen, der Radfahrer kollidiert damit, stürzt und erleidet durch den Sturz lebensgefährliche Kopfverletzungen. Seitdem liegt er im Koma. Die Familie setzt eine Belohnung von 5.000 Euro für Hinweise auf den Täter aus. Und veröffentlicht ein Foto des Vaters, seiner Frau und der beiden Kinder. Der Nutzen dieser privaten Fahndungsaktion ist äußerst fragwürdig. [Weiterlesen...]

Leserbefragung für die Fachhochschule Ansbach

Wir bitten um Ihre Mithilfe

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Rhein-Neckar, 10. April 2013. (red/cm) Was wäre Deutschland ohne Forschung, was Baden-Württemberg? Forschung und Entwicklung, Innovation und Experimentierfreude machen das “Made in Germany” aus. Das gilt nicht nur für Industriegüter, sondern auch für intellektuelle Leistungen. Unser Mitarbeiter Christian Mühlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach “Ressortjournalismus”. Für seine Bachelorarbeit bietet er unsere Leserinnen und Leser um Mithilfe. Mit einem Fragebogen untersucht er verschiedene Aspekte der Nutzung von so genannten “hyperlokalen Angeboten”, als journalistische Angebote, die kleinteilig im Lokalen vor Ort gemacht werden. [Weiterlesen...]

Unbekannter schlug mit Teleskop-Schlagstock auf DRK-Mitarbeiter ein

Angriff auf Sanitäter am Jugendhaus: Polizei ermittelt noch

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Hirschberg, 09. April 2013. (red/aw) Die Gemeinde Hirschberg wollte mit dem Jugendhaus eigentlich einen Ort der Freude schaffen. Einen erschwinglichen Raum, in dem man toll und günstig feiern kann, der besonders auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist. Doch am 22. März 2013 eskalierte es bei einer Geburtstagsparty im Jugendhaus am Sportzentrum in Leutershausen. Während ein 17-Jähriger so betrunken war, dass ihn das Deutsche Rote Kreuz (DRK) versorgen musste, griff ein anderer junger Mann einen Rettungssanitäter an. Mit einen Teleskop-Schlagstock verletzte der Täter den 48 Jahre alten DRk-Mitarbeiter so schwer, dass dieser später im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Ermittlungen zur Identifizierung des Täters dauern noch an.

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Hessische Polizei warnt vor falschen Gebührenbescheiden

Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ

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Rhein-Neckar/Gießen, 28. März 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefälschten Schreiben im Namen der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die Empfänger aufgefordert, den quartalsmäßig fälligen Beitrag zu überweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen...]

Eine Studie gibt Einblick, welche Bürger protestieren und Beteiligung verlangen

Zeit, Wissen und eine gut gefüllte Kriegskasse

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Breitwiesen bei der Übergabe von mehr als 5.000 Überschriften. Der Lohn: Der Bürgerentscheid am 22. September 2013. Ganz links: OB Bernhard, Mitte: Fritz Pfrang.

 

Weinheim/Heddesheim/Ilvesheim/Ladenburg/Rhein-Neckar, 07. März 2013. (red/zef/tegernseerstimme.de) Egal, ob die aktuellen Debatte um den Neubau der Neckarbrücke an der L597 oder die Proteste gegen den Bau eines Logistiklagers der Firma Pfenning in Heddesheim oder die Auseinandersetzung um die Weinheimer Breitwiesen. Schaut man sich die Veränderungen der letzten Jahre in der Lokalpolitik an, wird eines offensichtlich: Es gibt vermehrt Protest. Die spannende Frage, die sich dahinter verbirgt: Wer sind die Bürger, die protestieren und was bezwecken sie? [Weiterlesen...]

Alte Lagerfläche des Bauhofs nicht schädlich belastet

Bodengutachten zeigt keinen weiteren Handlungsbedarf

 

Hirschberg, 04. März 2013. (red/aw) Noch ist unklar was mit dem 1.900 Quadratmeter großen Areal gegenüber des Hirschberger Rathauses passiert. Die Ergebnisse aus dem Bodengutachten liegen dem Bürgermeister Manuel Just nun vor und “lassen auf keinen weiteren Handlungsbedarf schließen”.  [Weiterlesen...]

Erste-Hilfe-Apps im Test - auch lokal

Helfen – ja, aber mit dem Smartphone?

Unser Testsieger: Die Erste-Hilfe-App des Samariterbund Österreich

 

Rhein-Neckar, 01. März 2013. (red/jkr) Ob Verkehrsunfall, verschluckte Erdnuss oder Herzinfarkt – urplötzlich muss man Ersthelfer sein. Und dann? 73 Prozent der Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen. Nicht unberechtigt, denn nur 3,5 Prozent der Befragten konnten die richtige Reihenfolge der zu treffenden Maßnahmen an einem Unfallort nennen. Können Erste-Hilfe-Apps im Notfall helfen? Wir haben einige unter die Lupe genommen.

Von Johanna Katharina Reichel

Wer hat nicht schon einmal auf der Autobahn im Stau gestanden, weil ein Unfall passiert ist? Wer hat nicht schon einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis von einem Herzinfarkt gehört? Wer hat nicht als Kind irgendetwas angestellt, was ihn oder sie in Gefahr brachte?

Jedem von uns kann früher oder später in eine Situation kommen, in der wir als Ersthelfer gefragt sind. Doch liegt bei rund 40 Prozent der Erste-Hilfe-Kurs schon über zehn Jahre zurück. Das ergab eine Studie des Samariterbunds Österreich. Viele Rettungsorganisationen haben daher so genannte “Erste-Hilfe-Apps” rausgebracht, die den Laien zur Ersthilfe ermutigen sollen. [Weiterlesen...]

“Ein Sieg für die Demokratie” vs. Trumpf der Angst

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Die Kuppe des Wachenbergs sollte durch weiteren Gesteinsabbau abgetragen werden. “Nicht mit uns”, dachten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Birkenau und Weinheim und gründeten die Bürgerinitiative “Rettet den Wachenberg”.

 

Weinheim/Hirschberg/Schriesheim, 11. Februar 2013. (red/aw) Elisabeth Kramer, Gisela Schmitt, Gunda Krichbaum und Willy Welti sind erleichtert. Ihr ehrenamtliches Engagement zur Rettung des Wachenbergs hat sich ausgezahlt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 29. Januar 2013 haben sie einen Meilenstein zur „Rettung des Wachenbergs“ erreicht. Es war ein langer Weg bis zu diesem Punkt, doch am Ziel sind sie noch nicht.

Von Alexandra Weichbrodt

Das Urteil ist glasklar und grandios,

findet Elisabeth Kramer, Weinheimer Stadträtin und ehrenamtlich Engagierte der Bürgerintitaitve „Rettet den Wachneberg“. Das VGH urteilte:

Der Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Steinbruchs sind zulässig.

Alles dokumentiert: Bereits Anfang der 90er wurden Unterschriften zum Erhalt des Wachenbergs gesammelt.

Ein Präzedenzfall, denn hier werden Bauleitpläne zum Schutz vor Veränderungen aufgestellt und genehmigt. Die Stadt Weinheim darf die Landschaft ihrer Bergstraßen-Silhoutte mit einem Bebauungsplan schützen.

Bereits seit den 80er Jahren stehen Auseinandersetzungen mit den Pophyrwerken im Raum. Elisabeth Kramer berichtet und dokumentiert seit über drei Jahrzehnten die Arbeitsweise im Steinbruch am Wachenberg. Anfang der 90-er Jahre wurden schon einmal Unterschriften gegen einen erweiterten Abbau des bekannten Wahrzeichens Weinheims gesammelt. Nach Ansicht der Bügerinitiative wurden die industriellen Bedürfnisse lange Zeit mehr berücksichtigt als die Anliegen der Bevölkerung.

Anstoß der Initiative kam aus Birkenau

Willy Welti hält das Urteil für:

Einen Sieg für die Demokratie.

Das Urteil zeige, dass auch Bürger zu ihrem Recht kommen können. Willy Welti war es damals, vor über acht Jahren, der das Thema auf die Agenda brachte.

Er ist Mitglied im Ortsverein des BUND (Bund für Umewelt und Naturschutz in Deutschland) in Birkenau, und hörte damals von den Vorhaben der Porphyrwerke. Nach einem Hangrutsch im Jahr 2003 hatten die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim einen Antrag auf „Hangsicherung“ gestellt, der eine Abbaufläche von insgesamt 7,2 Hektar innerhalb von 30 Jahren vorsah. Ein Vorhaben, welches Willy Welti nicht ohne weiteres durchgehen lassen wollte. Er wand sich mit über 20 offenen Fragen an die Birkenauer Gemeindevertretung und stieß auf offene Ohren.

Im Rahmen der Agenda21, einem Arbeitskreis für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Naturschutz, fand eine erste öffentliche Anhörung statt. Das Interesse der Bevölkerung war groß. Auch Weinheimer Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit sich zu informieren. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Birkenau hatte es damals einfacher, denn sie waren nicht an der Planung beteiligt oder in der Verantwortung. Dort sagte man einfach: Unsere Landschaft soll erhalten werden.

Weinheim hingegen war in einem gewissen Zwiespalt. Die Stadt wollte den Unternehmern zunächst natürlich auch das Recht auf Ressourcenabbau gewähren. Grundstückseigentümer war die Stadt ohnehin nicht, das ist die Gemeinde Hirschberg. Diese verpachtet das Gelände an die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim.

Deckmantel „Hangsicherung“ – Trumpf der Angst

Nach der Großrutschung im Jahr 2003 spielten die Porphyrwerke dann den Trumpf der Angst aus. Aus Sicht der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim sei der Ausbau nötig, um Sicherheitsmaßnahmen gegen Felseinstürze vorzunehmen. Gisela Schmitt erkennt darin Kalkül: „Diese Großrutschung kam den Porphyrwerken sehr gelegen. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Abbaugenehmigung von 1983 nämlich eigentlich ausgelaufen. Durch die Rutschung aber hatten sie die nötigen Argumente für eine weitere Sicherung und Abbautätigkeit.“

Das ist ein bekanntes Druckmittel von Pophyrwerken,

weiß auch Willy Welti. So wolle man der Bevölkerung weiß machen, dass der ganze Berg runterkommen könne und kein Weg an der Hangsicherung vorbei führe. Die ersten Zweifel daran kamen aber schnell als man sah, dass die Mitarbeiter nach wie vor – in dem ja eigentlich so Einsturz gefährdetem – Steinbruch arbeiteten.

Die haben sogar noch gesprengt. So gefährlich konnte es also nicht sein,

erinnert sich Gunda Krichbaum, die in unmittelbarer Nähe zum Steinbruch in Höhe der Fuchs’che Mühle wohnt. Aussagen und Handlungsweise der Steinbruch-Betreiber waren also äußerst widersprüchlich.

“Landratsamt ist seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen.”

Widersprüche gab es auch zwischen den in der Abbaugenehmigung von 1983 erteilten Auflagen und den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen. Lange Zeit war der genaue Inhalt der Abbaugehnehmigung der Bürgerinitiative nicht bekannt. Erst nach dem Fund der Original-Genehmigung aus dem Jahr 1983, hatte die Initiative etwas in der Hand, mit der sie die Handlungen der Porphyrwerke beim Landratsamt abmahnen konnte. Dort zeigten sich die Zuständigen allerdings nur wenig kooperativ.

Die Aufsichtsbehörde, das Landratsamt, hat es unseres Erachtens nach versäumt genügend Aufsicht zu betreiben. Da gab es starke Auseinandersetzungen zwischen uns und dem Landratsamt,

kritisiert Elisabeth Kramer. „Dort arbeiten ja auch keine Spezialisten für Gesteinsabbau“, ergänzt Willy Welti. Bereitgestellte Informationen von Seiten der Bürgerinitiative wurden allerdings auch nicht wirklich in die Thematik einbezogen. Viele Auflagen seien nachweisbar nicht eingehalten worden. Der Hinweis darauf wurde von Seiten des Landratsamt aber nur wenig beachtet oder bagatellisiert:

Die Reaktionen vom Landratsamt waren schon arrogant. Immer, wenn wir auf die Differenzen zwischen der Genehmigung und den wirklichen Tätigkeiten hingewiesen haben, wurden wir abgewatscht. Das sei doch alles nicht so schlimm.

Das ganze ging dann soweit, bis man eine offizielle Beschwerde über das Landratsamt eingereicht habe, so Kramer.

Wendepunkt im Mai 2007

Von Anfang an mit dabei: Elisabeth Kramer und Willy Welti.

Nach dem Großrutsch 2003, dem Antrag zur Hangsicherung 2005 und der anschließend gegründeten Bürgerintitiative dauerte es noch einmal gute zwei Jahre, bevor ein beschlussfähiger Antrag vor dem Gemeinderat der Stadt Weinheim vorgebracht werden sollte. Die erste Fassung des Antrags mit einer Abbaufläche von 7,2 Hektar, war bereits vom Landratsamt abgelehnt worden, nachdem die Bürgerinitiative rund 2.400 Einwendungen bei der Stadtverwaltung vorbrachte und diese sich daraufhin gegen den Ausbau aussprach. Ein darauffolgender Antrag, mit einer Abbaufläche von 4,8 Hektar, sollte 2007 den Erhalt der Kammkuppe garantieren.

Die Bürgerinitiative traute der Sache nicht und prüfte den Antrag genauer. “Vorsätzliche Täuschung”, habe man da festgestellt, denn die Kammkuppe wäre bei einer solchem Flächenabbau auf keinen Fall zu halten gewesen. Auch diesem Antrag wollte die Bürgerinititative also so nicht durchgehen lassen.

“Geniale Arbeit vom Amt für Stadtentwicklung”

Sie begannen die breite Öffentlichkeit zu informieren, traten an Gemeinderäte, Parteien und Abgeordnete heran. Sie aktivierten noch einmal die Bevölkerung, sammelten Unterschriften und Einwendungen. Über 3.000 Dokumente konnten im Frühsommer 2007 an die Stadtverwaltung übergeben werden. Doch die Beschlusskraft hatte der Gemeinderat. Elisabeth Kramer erinnert sich:

Die Gemeinderatsstitzung im Mai 2007 war wohl die spannendenste in meiner Geschichte als Stadträtin. Der Beschlussvorschlag las sich zunächst sehr “Pro” Porphyrwerke. Doch am Sitzungsabend präsentierte die Stadtverwaltung kurzfristig einen neuen Beschlussantrag. Einen, der unserem Anliegen vollkommen nachkam.

Das, in letzter Minute, ausgearbeitete Konzept der Stadtverwaltung sei “genial” gewesen. Die Mitarbeiter vom Amt für Stadtentwicklung konnten anhand eines Bebauungsplans einen Ausbau der Abbautätigkeiten verhindern. Der Beschlussantrag fiel zu Gunsten der Bürgerinitiative aus und verhinderte die Zustimmung des gestellten Antrags der Porpyhrwerke.

Sven-Patrick Marx hat hervorragend reagiert. Mit Hilfe des Bebauungsplans konnte die Stadt festlegen, wo abgebaut werden darf und wo nicht.

Ab diesem Zeitpunkt “gemeinsam aktiv”

Bis dahin war es ein langer Prozess, immer wieder musste sich die Bürgerinitiative Gehör verschaffen und ein Bewusstsein für ihr Anliegen schaffen. Nur mit kontinuierlicher Bearbeitung habe man das erreicht. Da steckte viel Arbeit drin, es wurden viele Klinken geputzt. Manch einer dachte sich bestimmt:

Da kommen wieder die nervigen Weiber von der Bürgerinititative,

beschreibt Gunda Krichbaum das langjährige Engagement.

Aber es sollte sich am Ende auszahlen. Nach der Ablehung des Antrags im Gemeinderat wusste die Bürgerinititative nun auch die Stadtverwaltung auf ihrer Seite. Die anschließende Zusammenarbeit mit der Stadt und ihrem Ämtern sei “hervorragend” und “toll” gewesen, so Krichbaum. Auch der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner habe sich nach seinem Amtsantritt stets sehr für die Anliegen der Initiative eingesetzt.

Doch so ausgefuchst die Idee, mit einem Bebauungsplan den weiteren Abbau zu verhindern, auch war, die Porpyhrwerke wollten sich nicht so einfach geschlagen geben. Denn ein gewisses Risiko ging man mit dem Bebauungsplan, der eigentlich ein Verhinderungsplan war, schon ein. Denn ein solcher Verhinderungsplan ist laut dem Bundesemissionsschutzgesetz nicht zulässig. Eine Tatsache, die Willy Welti nicht verstehen kann:

Das Bundesemissionsschutzgesetz ist sehr industriefreundlich. Doch so machen wir unsere Natur kaputt.

Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim reichen gemeinsam mit der Gemeinde Hirschberg Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Weinheim ein. Es kommt zum Showdown vor Gericht. Der wohl nervenaufreibenste Höhepunkt in acht Jahren Engagement für die Bürgerinitiative.

Beim Prozess haben wir richtig gebibbert. Wir wussten bis zuletzt nicht wie es ausgeht,

schildert Gunda Krichbaum ihre Empfindungen. Das sei “richtig spannend” gewesen. Man habe schon “gezittert”, wie das Gericht den Bebauungsplan der Stadt nun bewertet. Hätten sie ihn als Verhinderungsplan anerkannt, wären die Bemühungen der Bürgerinitiative sowie der Stadtverwaltung umsonst gewesen. Waren sie aber nicht. Das Gericht wies die Klage ab.

Das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen ist zulässig.

Der Plan der Stadt, das Landschaftsbild mit einem Bebauungsplan zu schützen, sei

zulässig, wirksam und verwirklichbar,

urteilte der 3. Senat des VGH in Mannheim. Das Amt für Stadtentwicklung hat zudem über ein Fachgutachten nachweisen können, dass die Erhaltung des Landschaftsbildes einer Sicherung des Steinbruchhanges nicht entgegen stehe. Die Planung sei daher den Anforderungen für eine fehlerfreie Abwägung der öffentlichen und privaten Belangen gerecht geworden. Ohne jedoch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens unangemessen zu kürzen.

Neben der Bürgerinitiative zeigt sich auch die Stadtverwaltung erleichtert über das Urteil. Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner begrüßte die Entscheidung:

Heute ist ein guter Tag für Weinheim, denn unsere bekannte Berglinie mit den beiden Wahrzeichen, unseren Burgen, kann erhalten werden.

Momentan ist das Urteil des VGH nur bedingt rechtskräftigt. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Diese würde jedoch nur erfolgreich sein, wenn beispielsweise Verfahrensfehler festgestellt werden oder unrichtige richterliche Entscheidungen nachgewiesen werden können. Erfolgt keine Beschwerde von den Porphyrwerken Weinheim-Schriesheim sowie der Gemeinde Hirschberg ist das Urteil nach Ablauf der vier Wochen engültig rechtskräftig und in Stein gemeißelt.

Werden auch in Zukunft ein wachsames Auge auf die Arbeiten am Steinbruch haben: Gisela Schmitt, Willy Welti, Gunda Krichbaum und Elisabeth Kramer. (v.l.n.r.)

 

Die Arbeit der Bürgerinitiative ist noch längst nicht zu Ende.

Das Urteil bedeutet nicht, dass der Abbau eingestellt wird, sondern lediglich, dass keine Veränderungen an der Kuppe vorgenommen werden dürfen. Weiter wird das Unternehmen über Jahre hinweg Renaturierungsmaßnahmen betreiben müssen. Dass diese auch tatsächlich durchgeführt werden, bleibt weiterhin zu beobachten. Denn die Bürgerinitiative kennt die Arbeitsweise des Porpyhrwerks Weinheim-Schriesheim nach jahrelanger Beobachtung nur allzu gut.

Hier müssen wir weiter wachsam sein und die Einhaltung der Auflagen kontrollieren,

formuliert Gisela Schmitt die weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative. Auch das bereits im Gründungsprotokoll vom 21. Februar 2005 formulierte Ziel, eine “Stillegung des Steinbruchs” zu erreichen, sei nach wie vor aktuell. Steinbrüche würden überall in Deutschland stillgelegt, warum nicht auch in Weinheim?

Wir feiern das Urteil, weil es eine ganz wichtige Station auf dem Weg zu unserem Ziel ist. Aber unsere Arbeit ist noch nicht beendet,

verspricht Elisabeth Kramer. Denn so lange der Wachenberg durch Gesteinsabbau gefährdet ist, machen sie weiter. Zum Schutz der Natur, der Anwohner und des Landschaftsbildes.

Nur wenigen Kommunen bleiben Erhöhungen erspart

Rundfunkgebühren-Wucher für Städte und Gemeinden in der Metropolregion

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Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die Gebühren einer Gemeinde oder Stadt nicht länger anhand der Geräteanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten, unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die für viele Kommunen zu Kostensteigerungen führt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusätzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. Städte- und Gemeinde-Verbände haben sich eingeschaltet.

Von Alexandra Weichbrodt

Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der “normalen” Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und Städte des Landes die neue Rundfunkgebühr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. Während aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfällt, müssen die Kommunen ihre Beiträge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und Betriebsstätten unter Berücksichtigung der dort Beschäftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.

Eine Gemeinde oder Stadt, die viele Betriebstätten wie Bürgerbüros und Standesämter oder einen großen Fuhrpark unterhält, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befürchten auch der Deutschen Städte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche Städtetag: Die Reform der bisherigen Rundfunkgebühr führe zu einer „deutlichen Mehrbelastung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Für die Mehrausgaben muss der Bürger als Steuerzahler erneut herhalten.

Gegenwehr garantiert

Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. Dafür einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche Städtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die Verbände, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.

Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bürgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr Betriebsstätten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue Gebühr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.

Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukünftig mehr belasten wird. So bestätigt uns der Ladenburger Bürgermeister Rainer Ziegler, dass die Rundfunkgebühr für die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.

Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch Klärungsbedarf mit der Gebühreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe außerdem mit den kommunalen Landesverbänden DSTGB und dem Deutschen Städtetag in Verbindung.

Über Maßnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den Verbänden nachdenken,

so Bürgermeister Ziegler.

Ähnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr für den Rundfunkbeitrag.

Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich

Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher Gebühr, wird nach Schätzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusätzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste Gebührenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:

Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen Gebäude befinden, zu einer Betriebsstätte zusammengefasst werden. So könnten z.B. Gebühren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.

Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.

Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljährlichen Rundfunkgebühr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ günstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem über 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten Rundfunkgebühr von geschätzten 419,45 Euro pro Quartal.

Weniger Gebühren bleiben die Ausnahme

In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt günstiger weg als vor der Reform:

In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag für die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.

Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groß ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die Rundfunkgebühren erheblich. Grund dafür ist die Anzahl der Betriebsstätten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder Kindergärten.

So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. Anträge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprüft und lassen ein endgültiges Ergebniss offen.

Definition “Betriebsstätte” gibt Anlass zur Diskussion

In Sachen Betriebsstätten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen Klärungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der Gebühreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene Betriebsstätte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.

Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:

Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag für alle Bürger zu schaffen.

Wie sich dieses Finanzierungssystem aber für Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den Städten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.

Grund dafür sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr Gebühren zahlen als noch 2012. Der Einzehlhändler Rewe fürchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Überblick

Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der Gebührenberechnung für Städte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der Gebührenreform herausgehen.

Einige Städte in der Metropolregion lassen die womöglich “teure Überraschung” der Rundfunkgebührenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste Gebührenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiß man nichts genaues, weil die frühere GEZ-Gebühr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.

Ähnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Überblick. Die Betriebsstättten hatten bisher eigenständig mit der Gebührenzentrale abgerechnet.

Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,

erklärte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.

 

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann “teilen” richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

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Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur “theoretisch”, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein “übersehenes” Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite “bösartig” vorgeht und die rechtlichen Regelungen “brutalstmöglich” umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet “der Spaß” die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die “Forderung” drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei “Kein Miniaturbild” setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto “zu eigen” gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch “Privatleute” bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des “Mandanten”. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die “Motivation” für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv “Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell” ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es “Aasgeier” sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die “rechtefrei” sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob “öffentlich” oder “privatrechtlich”. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls “Veröffentlichungsrechte” haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als “Presseinformation” zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als “Presseinformation” downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im “Kleingedruckten”? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, “dass das alles schon in Ordnung ist”? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto “teilen”? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als “Teiler” von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Nach Brandversuchen im Saukopftunnel bleiben Ergebnisse offen

Ernstfall geprobt – und jetzt?

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Der Rauch wurde aus dem Tunnel geblasen – das Lüftungssystem saugte ihn wieder an. Ist das im Sinne des Erfinders?

 

Weinheim/Rhein-Neckar, 21. Dezember 2012. (red/aw) Vor fast genau einem Monat wurde es heiß im Saukopftunnel. Um die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Rettungsstollenlüftung im Brandfall zu prüfen, wurde der Ernstfall geprobt. Die Brandversuche wurden durch das Institut für Industrieärodynamik aus Aachen (IFI) durchgeführt. Das Regierungspräsidium Kalrsruhe hat bisher keine Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht. Ein nicht ganz einwandfreier Rauchabzug vor Ort ließ aber auf ein Problem mit der Lüftungsanlage schließen. Der Pressestelle vom Regierungspräsidium ist davon allerdings nichts bekannt.

Fotos: Ralph Urbach
Text: Alexandra Weichbrodt

Es qualmte, dampfte und rauchte: Die Brandversuche im Saukopftunnel am 24. November 2012 boten beeindruckende Bilder. Doch welche Erkenntnisse gewonnen wurden, ist bisher nicht bekannt. Im Vorfeld hieß es von Seiten des Regierungspräsiduiums, dass der Test dazu diene, den Saukopftunnel auch künftig den aktuellen Sicherheitsvorschriftne anzupassen.

Die Feuwerwehr und weitere Einsatzkräfte sowie Betriebspersonal sollten mit dieser Übung auf die Gegebenheiten während eines Brandes vorbereitet werden, um in Zukunft bestmöglich auf diese Situation reagieren zu können.

Durchgeführt wurden vier Brandeversuche an zwei Stellen des 2715 Meter langen Tunnels. Hitze und Rauch wurde mitttels regelbaren Propangasbrennern und Rauchmaschinen, die ungiftiges medizinisches Weißöl verdampften, erzeugt. Diese lösten die Brandmelder im Tunnel aus und simulierten den Ernstfall. Durch die Brandrauchentlüftung sollte der – bei diesem Test ungiftige – Rauch aus dem Tunnel abgesaugt und hinaus geführt werden. Allerdings saugten die Lüftungsschächte den ausgetretenen Rauch direkt wieder an und führten ihn als vermeintliche “Frischluft” wieder dem Tunnel zu.

Ein Test ohne Ergebnisse?

Ein Problem, dass im Ernstfall katastrophale Folgen hätte. Unser Fotograf vor Ort wurde Zeuge des ungeschickten Lüftungssystems. Doch bei den Verantwortlichen ist das Problem entweder nicht wahrgenommen worden oder aber es wurde nicht kommunziert. Denn der Pressestelle des Regierungspräsidiums war bis heute nicht bekannt, dass bei den Brandversuchen technische Probleme aufgetreten wären.

Vielleicht will man die gewonnen Erkenntnisse derzeit auch einfach nicht teilen, da der Saukopfttunnel in der Vergangenheit schon für viele schlechte Nachrichten sorgte. Vermehrte Vollsperrungen in den letzten Monaten strapazierten die Nerven der Autofahrer sehr. Es ist nahezu ein “Never-Ending-Ärger” mit dem Saukopftunnel. (Anm. d. Red.: Wir berichteten.)

Sicherheitsnachrüstungen in Höhe von 37 Millionen Euro

Aber Sicherheit muss sein. Denn Tunnelunfälle haben in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche Opfer gefordert. Seit den 90er Jahren wurden die Sicherheitsvorschriften daher massiv verschärft. Der Saukopftunnel musste bereits im Jahr 2008 ein vom Bund verordnetes Nachrüstungsprogramm durchführen, um die Sicherheitsstandards zu erfüllen. So wurde u.a. das gesamte Lüftungssystem konzeptionell erneutert und Brandklassen in der Zwischndecke installiert. Diese sollten sich im Brandfall öffnen und den Rauch gezielt absaugen. Kosten hierfür: ca. 11.6 Millionen Euro.

Weitere Verbesserungen der Sicherheitsvorkehrungen folgten. Seit 2009 wird ein Fluchstollen gebaut. Für den kompletten Fluchtstollen werden voraussichtlich Kosten in einer Größenordnung von rund 26 Millionen Euro fällig, von denen allein 23 Millionen Euro für den Rohbau angefallen sind. Die Kosten für die betriebstechnische Einrichtung werden sich dann noch einmal auf etwa 3 Millionen Euro belaufen.

Die Gesamtkosten der Nachrüstungen des Hauptstollen sowie der Bau des Fluchtstollen liegen also bei etwa 37 Millionen Euro. Sicherheit ist teuer. Daher bleibt zu hoffen, dass diese dann auch zuverlässig gewährleistet ist.

Ein Fahrzeugbrand wurde bei dem Test der Sicherheitseinschrichtungen Ende November simuliert.

 

Weitere Bilder der Brandversuche im Saukopftunnel finden Sie in einer Bildergalerie auf weinheimblog.de.

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum “IM Makler”

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Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind “Güterhandler” wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt “ausspionieren”.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer “nicht normal” verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Bergfreie Bodenschätze

Wem gehört das Erdöl?

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Stehen in Nordbaden bald solche schweren Bohrtürme? Quelle: Wikipedia, Markus Stahmann, CC BY-SA 3.0

 

Rhein-Neckar, 02. August 2012. (red/la) Ab September sucht die Firma Rhein Petroleum in Nordbaden nach Erdöl. Doch was passiert, wenn sie Erfolg hat? Wem gehören die Bodenschätze? Dem Staat oder dem Grundstücksbesitzer? Müssen bald Häuser den Bohrtürmen weichen? Wir haben nachgefragt – und können schon mal Entwarnung geben.

Von Reinhard Lask

Wer unter seinem Haus Erdöl findet und glaubt, nun Ölmillionär zu werden, hat sich zu früh gefreut. Denn Erdöl gehört in Deutschland zu den bergfreien Rohstoffen: Sie gehören erstmal niemandem. Wer es fördern möchte, muss dafür eine Konzession von dem zuständigen Bergamt beantragen. Das kann im Prinzip jeder tun, der die Voraussetzung für die Förderung erfüllt.

Im Falle von Rhein Petroleum hätte das Unternehmen Vorrang. “Wer das Recht erworben hat auf einem festgelegten Claim nach Erdöl zu suchen, hat auch das Vorrecht die Förderkonzession zu erhalten”, sagt Holger Schick, Bergdirektor im Regierungspräsidium Freiburg.

Wenn also Rhein Petroleum im September auf Öl stößt, kann ihm kein Konkurrent die Förderung wegnehmen. Damit das Unternehmen fördern kann, muss es noch ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. “Wenn das scheitern würde, wäre  das Erdöl wieder bergfrei”, erklärt Schick. Die Messdaten, die Rhein Petroleum dabei sammelt, muss das Unternehmen an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau weitergeben. Diese Daten darf das Amt  jedoch nur für interne Studien verwenden, also nicht an andere verkaufen. Auch Studien, die von privaten Auftraggebern bezahlt werden, sind nicht erlaubt.

Das Land verdient an jedem Tropfen Öl mit

Wenn Rhein Petroleum die Förderkonzession erhält und die Vermarktung anläuft, verdient das Land an jedem verkauften Liter Erdöl  mit. Laut Bergbaugesetz beträgt “die Förderabgabe grundsätzlich zehn Prozent des Marktwertes, der für in Deutschland gewonnene Bodenschätze dieser Art im Jahr durchschnittlich erzielt wird.”

Diesen Satz kann das Bundesland anpassen. “Aktuell beträgt die Förderabgabe in Baden-Württemberg für Erdöl null Prozent”, sagt Schick. Allerdings wird im Land seit rund 20 Jahren kein Erdöl mehr gefördert. “Anfang der 1990er Jahre hat sich die Förderung immer weniger gelohnt und bald sind die letzten eingestellt worden.” Die aktuelle grün-rote Landesregierung will jedoch den Förderzins demnächst wieder einführen.

Große Gewinne wird das jedoch nicht geben: “Bis zur Abschaffung der Abgabe betrugen die Einnahmen einige 100.000 D-Mark.” Die Fördermengen Baden-Württemberg waren stets sehr gering. Ganz anderes sieht das in Niedersachsen aus. Hier betrug der Fördersatz für Erdöl im Jahr 2011 ganze 18 Prozent, für Erdgas sogar 36 Prozent. Noch 2009 verdiente das Land Niedersachsen bis zu einer Milliarde Euro an der Förderung dieser beiden Rohstoffe.

Rein rechtlich könnte der Staat die bergfreien Bodenschätze auch in Eigenregie fördern. “Heute geben die Förderrechte immer an Privatunternehmen”, sagt Schick. Für die wird Ölförderung auf dem deutschen Festlandsockel auch bei kleineren Mengen immer rentabler. “Je knapper das Erdöl wird, desto mehr lohnt es sich auch in tieferen Stockwerken nachzuforschen”, erklärt Schick.

Keine Enteignung bei Erdölförderung

Kann jedoch ein Grundstücksbesitzer enteignet werden, wenn Rhein Petroleum Erdöl darunter findet? “Bei Erdöl ist das kaum vorstellbar”, sagt Schick. „Die heutigen Fördertechniken sind heute so gut, dass dies nicht mehr notwendig ist.” Man bohrt einfach von der Seite. Rein rechtlich sind Zwangsmaßnahmen noch möglich. Allerdings nur, wenn man das Grundstück “zu betrieblichen Zwecken braucht”. Das muss nicht nur eine Bohrung sein, sondern kann auch die Zwangsverpflichtung umfassen, dort notwendige Leitung zu verlegen oder Wege zu bauen und zu nutzen.

“Für eine völlige Enteignung müsste schon ein massives öffentliches Interesse gegeben sein”, sagt Schick. Bekannte Fälle sind die Umsiedlungen ganzer Dörfer in Nordrhein-Westfalen zur  Braunkohleförderung. Doch wegen ein wenig Erdöl würde  Schick zufolge niemand seinen Grund und Boden veräußern müssen. “Dazu sind die Fördermengen einfach zu klein, die rechtlichen Hürden zu hoch und der volkswirtschaftliche Nutzen beziehungsweise das Interesse aller Beteiligten einfach zu gering”, erklärt Schick.

Zahl der Kinder und Jugendlichen im Wahlkreis Weinheim aber rückläufig

Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

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Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.

 

Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen für die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach führt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.

Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.

Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurückgegangen.

Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rückläufig.

Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Überblick:

Gemeinde Kinder Gesamt
01. Ilvesheim 236 703
02. Dossenheim 107 499
03. Hirschberg 52 134
04. Edingen-Neckarhausen 19 252
05. Heddesheim -64 65
06. Hemsbach -54 60
07. Schriesheim -34 53
08. Ladenburg -24 40
09. Laudenbach -72 -59
10. Weinheim -271 -10

Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder für die Gemeinden durch Zuschüsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man Zuzüge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.

Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils große Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.

Politische PR-Berichterstattung – RNZ schweigt

rnzimpressum

"Mens agitat molem" hat die RNZ als Leitspruch - "der Geist bewegt die Materie". Fragt sich nur, welche Art von Geist gemeinst ist.

Rhein-Neckar, 22. November 2011. (red) Am 17. November 2011 hat die Redaktion auf dem Rheinneckarblog.de aufgedeckt, dass die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) politische PR-Propaganda für die CDU und Stuttgart 21 macht. Ein Text des CDU-Landtagsabgeordneten Georg Wacker war als redaktioneller Text getarnt in weiten Teilen inhaltlich und sogar wortgleich übernommen worden. Wir haben die Chefredaktion damit konfrontiert und um Auskunft gebeten, ob sich die RNZ noch als unabhängige Zeitung oder als Propaganda-Organ sieht. Die Frage scheint beantwortet.

Von Hardy Prothmann

Angeblich hatte den Text der Redakteur Stefan Hagen geschrieben – schließlich war der Artikel mit seinem Namen gekennzeichnet. Auf Rückfrage bei Herrn Hagen hat dieser den Text als seinen eigenen ausgegeben. Zu dumm nur, dass am Tag vor Erscheinen der Ausgabe der mehr oder weniger gleiche Text schon beim CDU-Politiker und früheren Staatssekretär Georg Wacker auf dessen Homepage erschienen war.

Wir haben die Chefredaktion der RNZ um Antwort gebeten, wie es dazu kommen konnte. Seit dem 17. November hatte die RNZ Zeit, zu der brisanten Frage Stellung zu beziehen, ob sich die Zeitung als unabhängig oder als parteipolitisches Propaganda-Blatt begreift. Oder, ob Herr Hagen gar als “Ghostwriter” für Herrn Wacker arbeitet und damit tatsächlich “seine eigenen” Texte in der Zeitung nochmals veröffentlicht? Immerhin beharrte er darauf, dass der abgedruckte “sein Text” sei.

Eine Antwort fehlt bis heute und wird vermutlich auch nicht mehr kommen. Doch auch eine Nicht-Antwort ist eine Antwort. Jede anständige Redaktion, die sich einem unabhängigen Journalismus verpflichtet fühlt, hätte geantwortet und diese vermeintlich unhaltbaren Vorwürfe zurückgewiesen oder im Falle eines Fehlers diesen eingestanden, korrigiert und die nötigen Konsequenzen gezogen.

Nicht so die RNZ-Chefredaktion. Die beiden Chefredakteure schweigen. Kein Dementi, kein Eingeständnis eines Fehlers, keine Erklärung. Nur ein schwaches Wegducken.

Tatsächlich ist es unerheblich, ob die Zeitung Parteipropaganda für die CDU oder eine andere Partei macht. Propaganda bleibt Propaganda und hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Da kann die Zeitung noch so stolz sein, als erste Zeitung 1945 in Württemberg-Baden gegründet worden zu sein – mit solchen miesen Methoden rangiert man sich aufs journalistische Abstellgleis ohne Chance auf Anschluss.

Möglicherweise versteht man aber unsere Anfrage auch nicht, weil diese Art “zu arbeiten” mittlerweile der “publizistische Standard” bei der RNZ ist.

Immerhin: CDU-Mann Georg Wacker “steht zu seiner Interpretation” und hat auf einen weiteren Bericht von uns reagiert, in dem wir der CDU Weinheim unredliche Stimmungsmache vorwerfen.

Lesen Sie zum Thema:

Nachgefragt: Wie wird aus einer politischen PR-Meldung ein redaktioneller Text in der RNZ?

Wacker steht zu Interpretation der Herrmann-Antwort

Offener Brief an die CDU Weinheim: Unredlich ist, wer falsch Zeugnis ablegt