Mittwoch, 22. Mai 2013

ATU-Sitzung am 11. September 2012

Hat Heddesheim “ein Herz für Bergsträßer”?

Hirschberg, 12. September 2012. (red/sap) Hirschberg setzt sich für sechsstreifige A5 und weiteren Autobahnanschluss ein, so die Stellungsnahme des ATUs zum Maßnahmeplan Landstraße des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg

Nachdem der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg von der Landesregierung am 14. Dezember 2010 verabschiedet wurde, hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) nun den Entwurf des Maßnahmeplans Landesstraßen erarbeitet und dem Ministerrat und dem Landtag vorgelegt. Das MVI gibt den kommunalen Landesverbänden nun Gelegenheit, zu dem Entwurf bis Ende September Stellung zu nehmen. In diesem Rahmen erhalten jetzt auch die Kommunen die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf vorzutragen.

In der Projektliste sind nur wenige Straßenprojekte im Rhein-Neckar-Kreis enthalten. Maßnahmen, die die Gemeinde Hirschberg direkt oder indirekt betreffen, sind nicht vorgesehen, berichtete Bürgermeister Manuel Just.

Auch die Anmeldung der favorisierten Ortsrandstraße sei an dieser Stelle fehl am Platz, so Just, da es hier um die gewünschte Verlagerung einer Bundesstraße geht. Dennoch hält es die Verwaltung für geboten auch in diesem Zusammenhang auf die besondere Verkehrssituation im Ortsteil Großsachsen hinzuweisen, um eine Lösung des Problems langfristig herbeizuführen.

Die Stadt Weinheim habe nun auf den sechsspurigen Ausbau der A5 zwischen Kreuz Heidelberg und nördlicher Landesgrenze und auf einen weiteren Autobahnanschluss “Weinheim Süd” (auf der Höhe Lützelsachsen und Muckensturm) hingewiesen und Hirschberg wolle nun der “Stadt Weinheim zur Seite springen”, erklärte der Bürgermeister.

Dies sei eine Erinnerung an die Landesregierung nach dem Motto “vergesst uns nicht, unser Verkehrsproblem liegt im Argen”.

Letztlich benötige Hirschberg vermutlich beides, den Anschluss und die Ortsrandstraße, ergänzte Just.

Für den Anschluss benötige man aber auch die Unterstützung von Heddesheim, denn der Anschluss liege zum großen Teil auf deren Gemarkung.

Heddesheim soll jetzt beweisen, dass sie uns zur Seite stehen und ein Herz für die Bergsträßer haben,

forderte Gemeinderat Fritz Bletzer (Freie Wähler) und spielte damit auf die Verkehrsprobleme, die durch  Pfenning und den Edeka-Ausbau entstehen, an. Dies sei ein Zeichen von Größe, so Bletzer.

Und auch Gemeinderätin Eva-Marie Pfefferle sagte:

Wir müssen Heddesheim in die Planung mit einbeziehen.

Der Beschlussvorschlag lautete: Dem Maßnahmenplan Landstraßen des Verkehrsplans Baden-Württemberg wird zugestimmt. Die Gemeinde Hirschberg bittet darum, dass sich das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nachdrücklich dafür einsetzt, dass der sechsstreifige Ausbau der A5 zwischen Kreuz Heidelberg und nördlicher Landesgrenze baldmöglichst realisiert wird. Zusätzlich bittet die Gemeinde Hirschberg darum, sich für einen weiteren Autobahnanschluss “Weinheim Süd” einzusetzen.

Der ATU stimmte einstimmig zu.

ATU tagte am 11. September

Ehemalige Lagerhalle wird in KFZ-Werkstatt umgebaut

Hirschberg, 12. September 2012. (red/sap) Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat die Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine KFZ-Werkstatt mit angeschlossener Mitarbeiterwohnung in Großsachsen im Gewerbegebiet “Speck” beschlossen.

Am 23. Juli 2012 wurde beim Bauamt der Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Lagerhalle mit Büro- und Sozialräumen in eine KFZ-Werkstatt mit angeschlossener Mitarbeiterwohnung auf dem Anwesen Carl-Benz-Straße 10e in Großsachsen gestellt. Die Mitarbeiterwohnung (vorherige Büro- und Sozialräume) befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes.

Das Vorhaben liegt im Gewerbegebiet “Speck” in Großsachsen. Da es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach Paragraph 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

In dem “faktischen Gewerbegebiet” ist eine KFZ-Werkstatt von seiner Art nach Darstellung der Verwaltung “unzweifelhaft zulässig”. Da die Betriebsfläche der ehemaligen Lagerräume nicht erweitert wird, sei auch das Maß der baulichen Nutzung nicht zu beanstanden. Mit insgesamt 13 Stellplätzen wird auch die für diesen Betrieb erforderliche Anzahl (12) ausreichend nachgewiesen, obgleich die Beurteilung des Stellplatznachweises dem Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises obliegt.

Die Mitarbeiterwohnung dient als “Betriebswohnung” und nimmt nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Die Wohnung dient dem Mitarbeiter und seiner Familie. Zwar ertreckt sich die Wohnung über zwei Geschosse, jedoch ist sie so bemessen, dass hier nicht die Gefahr besteht, dass neben der für die Familie noch eine weitere Wohneinheit entsteht.

Die Beteiligung der Angrenzer am Genehmigungsverfahren ist abgeschlossen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die Mitglieder des ATUs stimmten dem Bauvorhaben einstimmig zu.