
Entsteht hier bald ein Bauernhofkindergarten? Foto: Hirschbergblog.
Hirschberg, 18. April 2012. (red/sap) Allen BauantrĂ€gen wurde im ATU zugestimmt. Der Bauernhofkindergarten auf dem Marbacher Hof bleibt umstritten. Dennoch klares Votum fĂŒr den Bauantrag.
Von Sabine Prothmann
Am 06. MĂ€rz 2012 wurde beim BĂŒrgermeisteramt Hirschberg der Bauantrag zum Umbau bzw. zur NutzungsĂ€nderung von bestehenden WirtschaftsrĂ€umen des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes in einen Bauernhofkindergarten auf dem GrundstĂŒck Marbacher Hof 1 in GroĂsachsen gestellt.
Am 27. MĂ€rz 2012 sollte dies auf der Gemeinderatssitzung beraten werden, doch BĂŒrgermeister Manuel Just nahm diesen Punkt von der Tagesordnung, weil der Gemeinderat noch KlĂ€rungsbedarf sah.
Jetzt, am 17. April 2012, stand der Bauernhofkindergarten auf der Tagesordnung des Ausschusses fĂŒr Technik und Umwelt und wurde von Ausschussmitgliedern heiĂ diskutiert.
Zur Ausgangslage: Das Anwesen befindet sich im AuĂenbereich. Ein Bauvorhaben ist hier immer dann grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig, wenn es sich um ein sogenanntes priviligiertes Vorhaben handelt, öffentlichen Belangen nicht entgegensteht und die ErschlieĂung gesichert sei, erklĂ€rte der BĂŒrgermeister.
Ein Bauernhofkindergarten gehört auf einen Bauernhof
Der Bauernhof selbst sei unzweifelhaft als landwirtschaftlicher Betrieb anzusehen, so Just. Und ein Bauenhofkindergarten mĂŒsse sich – quasi systemimmanent – auf einem Bauernhof befinden.
Auch öffentliche Belange, wie zum Beispiel der Umwelt, stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Fragen taten sich jedoch im Bereich der ErschlieĂung auf. Zum einen mĂŒsse sicher gestellt sein, ob das Anwesen mit PKW oder Traktor zu erreichen sei, dass Wasser und Abwasser sicher gestellt ist und die WegefĂŒhrung.
Im sĂŒdlichen Bereich des Kindergartens soll ein eingezĂ€unter Freibereich fĂŒr die Kinder entstehen. Ob dieser Freibereich den sĂŒdlichen Zufahrtsweg beeintrĂ€chtigt, ist aus den eingereichten PlĂ€nen nicht ersichtlich. Da es sich hier jedoch um die einzige Zufahrtsmöglichkeit von und zu den sĂŒdlich gelegenen GrundstĂŒcken handelt, ist dieser Weg von jeglicher Bebauung freizuhalten, so Just.
Da der Marbacher Hof nicht ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist, erfolgt die Abwasserbeseitigung ĂŒber eine KlĂ€rgrube, die regelmĂ€Ăig geleert wird. Der Betrieb eines Bauernhofkindergartens in dieser GröĂe – 16 bis 20 Kinder sollen hier betreut werden â stellt zweifellos weitere Anforderungen an die vorhandene Abwasserbeseitigung. NĂ€heres zur Abwasserbeseitigung ist im Rahmen des Antragsverfahrens jedoch durch das Baurechtsamts des Landratsamtes zu klĂ€ren.
Die Beschlussfassung des Ausschusses habe nur die bauplanungsrechtlichen ZulĂ€ssigkeitsvoraussetzungen zu berĂŒcksichtigen und nicht ĂŒber die Frage zu urteilen, ob die ErschlieĂung gesichert sei. DafĂŒr sei das Landratsamt zustĂ€ndig, betonte Just.
Auch die Anzahl der notwendigen StellplĂ€tze mĂŒsse durch das Baurechtsamt festgelegt werden.
“Alle Probleme sind lösbar”
Alle Probleme seien lösbar, sagte Just. Doch dies sei vermutlich mit einer Zahl von Auflagen durch das Landratsamt verbunden, die sicherlich auch zu einer Erhöhung der Baukosten beitragen wĂŒrden. Ob der Umbau dann fĂŒr die Bauherren noch realisierbar sei, bleibe abzuwarten.
Der GrundstĂŒcksnachbar habe per Anwalt einen Brief an die Hirschberger Verwaltung geschrieben, in dem er den Bauantrag als Verstoss gegen den FlĂ€chennutzungsplan bezeichnete. Dieser, so Just, liege, wie beschrieben, nicht vor.
Zudem wollte der Nachbar in dem Schreiben durch den Anwalt die Sicherheit der Kinder gewĂ€hrleistet wissen. Weiter kritisierte er, die StellplĂ€tze seien nicht auskömmlich, die Zufahrt mĂŒsse freigehalten werden, SozialrĂ€ume fĂŒr die Erzieherinnen fehlten und eine Beheizung sei nicht ausreichend vorhanden.
âDie Kinder erfahren und erleben so Natur unmittelbarâ
âDies alles können wir nicht beurteilenâ, dafĂŒr seien die entsprechenden Behörden zustĂ€ndig. Wahrscheinlich werden eine Vielzahl von Auflagen das Projekt flankieren, mutmaĂte der BĂŒrgermeister.

Kinder können hier Tiere und Natur erleben. Foto: Hirschbergblog.
In einer persönlichen Stellungsnahme begrĂŒĂte Dr. Jörg Boulanger (CDU) grundsĂ€tzlich die VerknĂŒpfung von Bauernhof und Kindergarten:
Dies ist eine neue Form von Kindererziehung und von landwirtschaftlicher BetÀtigung. Die Kinder erfahren und erleben so Natur unmittelbar.
Es werde weder neuer Wohnraum, noch eine neue Ansiedlung bzw. eine Zersiedelung geschaffen. âEs gibt noch erhebliche, ungelöste Probleme, die wir aber nicht zu prĂŒfen haben, sondern das Landratsamt”, erklĂ€rte der Gemeinderat.
Subjektiv könne er diesem Vorhaben kein âGoâ geben, erklĂ€rte Oliver Reisig (FDP), âobjektiv mĂŒssen wir aber positiv entscheidenâ.
Eva-Marie Pfefferle (SPD) lobte das pÀdagogische Konzept und die Möglichkeit, dass die Kinder so Natur und Tiere erleben könnten:
Dies ist eine ganz besondere Art von Kindergarten.
Ăber die Probleme der Antragsstellung habe man hier nicht zu entscheiden.
âDies ist ein Anwesen mit zwei Betreibern, das geht nicht gutâ, erklĂ€rte Fritz Bletzer (FW). âIch weiĂ, dass es anders anders kommtâ, gab er zu Bedenken:
Ist das unser Wille, dass wir den Kindergarten um jeden Preis wollen? Ich war lang genug auf einem Bauernhof, ich wĂŒrde meine Kinder da nicht hingeben.
Habe er als Gemeinderat nicht auch das Recht, Dinge abzulehnen, von denen er nicht ĂŒberzeugt ist, auch, wenn das Landratsamt dann anders entscheide, wollte Bletzer wissen.
âIch kann mir auch als Gemeinderat Gedanken machen ĂŒber Dinge, die mich nichts angehenâ, sprang Karl Heinz Treiber (GLH) seinem Ratskollegen zur Seite.
Vertrauen in die Baurechtsbehörde
Andererseits habe er so viel Vertrauen in die Baurechtsbehörde, dass er sicher sei, dass die Themen Zuwege, Abwasser und SozialrĂ€ume gut geregelt wĂŒrden.
Werner Volk (FW) verwies auf das EntwĂ€sserungskonzept der Gemeinde Hirschberg und zeigte sich verstĂ€ndnislos, warum die Grube beim Marbacher Hof akzeptiert wĂŒrde.
Just verwies auf die hohen Kosten von 30.000 bis 45.000 Euro fĂŒr die AbwassererschlieĂung. Eventuell wĂŒrde das Baurechtsamt eine Karenzzeit einrĂ€umen und die Grube fĂŒr einen gewissen Zeitraum tolerieren.
Es gĂ€be Steuerungselemente und mehrere Möglichkeiten fĂŒr das Baurechts- und Wasserrechtsamt, um die Grube aus dem Weg zu schaffen, so Just.
Mit acht Ja- und drei Gegenstimmen (FW) wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen zum Umbau und zu NutzungsĂ€nderung sowie den sĂŒdlichen Zufahrtsweg von jeglicher Bebauung freizuhalten angenommen.
Weitere Bauvorhaben
Die AntrĂ€ge zum Neubau eines Zweifamilienhauses in der Gottfried-Nadler-StraĂe 6 und zum Umbau des Wohn- und GeschĂ€ftshauses in der Vordergasse 10 wurden einstimmig angenommen.
Bei dem Neubau eines Wohnhauses im Oberen HĂ€uselbergweg 3 erregte nur die bis zur StraĂengrenze geplante Garage Diskussionsbedarf.
Die Verwaltung wurde ermĂ€chtigt zu prĂŒfen, ob es in der Umgebung VergleichsfĂ€lle gibt. Dem Antrag wurde bei einer Enthaltung (Treiber) zugestimmt.















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