Freitag, 24. Mai 2013

Zensus 2011: Halbzeitbilanz – Erhebungen im Rhein-Neckar-Kreis laufen auf Hochtouren


Rhein-Neckar, 29. Juni 2011. (red/pm)Es ist Halbzeit fĂŒr die Erhebungsbeauftragten der Erhebungsstelle Zensus 2011 im Rhein-Neckar-Kreis. Seit Anfang Mai sind die 775 ehrenamtlichen Helfer im Einsatz, bis Ende Juli können sie noch Klinken putzen.

Information des Rhein-Neckar-Kreises:

„Wir sind gut vorangekommen“, fasst die Leiterin der Erhebungsstelle, Ann-Kristin Weis, zusammen. Viele Erhebungsbeauftragte hatten schon Termine in der Erhebungsstelle.

Erfreulich ist insbesondere die geringe Zahl an Verweigerern. „Wir hatten mit weitaus mehr gerechnet“, sagt Weis. „Bei der letzten Volksbefragung 1987 gab es Proteste. Davon kann heute nicht die Rede sein.“ Verweigerer und von den Erhebungsbeauftragten nicht angetroffene Personen werden von der Erhebungsstelle angeschrieben. Sie erhalten zunĂ€chst ein Anschreiben, in dem sie auf die Auskunftspflicht hingewiesen werden. „Nur wenn diese nicht beantwortet werden, verschickt die Erhebungsstelle eine Mahnung mit Fristsetzung, sich doch bitte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch fĂŒr die Befragung zur VerfĂŒgung zu stellen; erst dann einen Heranziehungsbescheid mit Zwangsgeldandrohung; nicht direkt eine Zahlungsaufforderung“, betont Weis.

„Freundlich bleiben sei der SchlĂŒssel, wenn Probleme auftauchen“, erklĂ€rt der Erhebungsbeauftragte HĂŒseyin Topaloglu, der normalerweise im Organisationsamt des Rhein-Neckar-Kreises arbeitet. Er hatte genau einmal den Fall, dass eine Frau partout nicht Auskunft geben wollte. „Die Dame war sehr gereizt und wurde auch ein bisschen lauter“, erzĂ€hlt Topaloglu. „Aber ich habe gesehen, dass sie mit den Nerven ziemlich am Ende war. Also bin ich weiter nett und höflich geblieben und habe ihr erklĂ€rt, dass sie auskunftspflichtig ist und was fĂŒr Folgen eine Verweigerung haben kann. Dann ging es. Das ist doch irgendwie mein Job.“

Und die Leiterin der Erhebungsstelle betont: „Wir sind sehr zufrieden mit unseren Leuten.“
Die Erhebungsbeauftragten sind vor allem Studenten, Rentner und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Sie alle liefern ihre Fragebögen bei der Erhebungsstelle ab. „FĂŒr uns fĂ€ngt die Arbeit jetzt erst richtig an“, sagt Weis. „Die Auswertung ĂŒbernimmt das Statistische Landesamt“, erklĂ€rt Weis. Die Unterlagen mĂŒssen aber im Vorfeld aufwĂ€ndig erfasst werden. „Alle Informationen bleiben aber innerhalb der amtlichen Statistik“, versichert sie. „Wir geben nichts weiter, nicht an die Polizei, nicht an die MeldeĂ€mter. Es gilt das Statistikgeheimnis und ein absolutes RĂŒckspielverbot.“

Und weil die Sache mit dem Datenschutz sehr ernst genommen wird, ist die Erhebungsstelle in gesonderten RĂ€umen – fern ab vom GebĂ€ude des Landratsamtes – untergebracht und nur fĂŒr die Mitarbeiter und die Erhebungsbeauftragten in deren Begleitung zugĂ€nglich.”

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RĂŒckwirkende AntrĂ€ge noch bis zum 30. Juni möglich


Rhein-Neckar, 29. Juni 2011. (red/pm) Seit dem 1. April wird das Bildungs- und Teilhabepaket fĂŒr Kinder und Jugendliche aus Hartz IV Bedarfsgemeinschaften angeboten. Mittlerweile sind bereits ĂŒber 1.900 AntrĂ€ge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingereicht worden. Die Nachfrage ist allerdings noch nicht zufriedenstellend.

Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:

“Nach Angaben von Heinz Bönisch, Sozialdezernent im Rhein-Neckar-Kreis gibt es rund 11.200 Anspruchsberechtigte auf das Paket. „Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Bedarfe noch gar nicht entstanden ist. So erwarten wir zum 1. August eine Antragswelle auf Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf“, erlĂ€utert Bönisch weiter. Auf diese Leistung hĂ€tten im Rhein-Neckar-Kreis rund 6.000 Kinder und Jugendliche Anspruch. „Auch mit AntrĂ€gen auf die Bezuschussung von SchulausflĂŒgen rechnen wir noch vor den Sommerferien“, so der Sozialdezernent. Alle AntrĂ€ge werden zwar mit Hochdruck bearbeitet, oftmals mĂŒssen allerdings noch Dokumente nachgereicht werden. Wer rĂŒckwirkend fĂŒr den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2011 Leistungen beantragen will, muss dies bis spĂ€testens 30. Juni 2011 erledigen.

FĂŒr die betreffenden Kinder und Jugendlichen wird der Zugang zu schulischen, sozialen und kulturellen Angeboten erleichtert. Dabei gibt es vier verschiedene Personengruppen, die Leistungen erhalten können: Bezieher von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Zu den Leistungen des Pakets gehören unter anderem ZuschĂŒsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen, zur Anschaffung von Schulbedarf und zur Teilnahme an Vereinsangeboten, Freizeiten oder Musikunterricht. Aber auch Leistungen fĂŒr Lernförderung können beantragt werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass vor allem LehrkrĂ€fte, Erzieherinnen und Erzieher und Vereinsvertreter fĂŒr eine erfolgreiche Umsetzung des Pakets sehr wichtig sind. Sie kennen meist recht gut die familiĂ€re Situation ihrer SchĂŒtzlinge. Auch sie können aktiv auf die betroffenen Familien zugehen und fĂŒr das Bildungs- und Teilhabepaket werben.”

Informationen: Unter www.rhein-neckar-kreis.de. Dort können auch die entsprechenden Formulare heruntergeladen werden.

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