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Hirschberg, 23. Februar 2011. Die zwischen der Gemeinde Hirschberg und der EnBW über eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossene Konzessionsvertrag läuft zum 31.März 2012 aus. Jetzt musste im Hirschberger Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung bezüglich eines Beteiligungsmodells treffen.
Von Sabine Prothmann
Als verschiedene Modelle stellte Bürgermeister Manuel Just zum einen den herkömmlichen Konzessionsvertrag, sowie eine gemeinsame Netzverpachtungsgesellschaft, eine gemeinsame Netzbetreibergesellschaft, ein eigenes Gemeindewerk und die Beteiligung der Gemeinde an einem Stadtwerk vor.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, auch der damit entstehenden unterschiedlichen finanziellen Risiken, bevorzuge der Verwaltungsausschuss für die Zukunft das Modell einer gemeinsamen Netzverpachtungsgesellschaft, so Just.
Das heißt, die Gemeinde vergibt die Stromkonzession an die gemeinsame “Netzgesellschaft Hirschberg”. Der Eigentümer des Netzes würde das örtliche Verteilnetz als “Sacheinlage” in die Gesellschaft einbringen. Er gibt der Gemeinde die Möglichkeit, bis zu einer bestimmten Höhe Anteile an dieser zu erwerben. Die Gesellschaft würde das in ihrem Eigentum stehende Netz an den Betreiber verpachten und Pachtentgelte einnehmen.
Just bezeichnete eine gemeinsame Netzverpachtungsgesellschaft im Vergleich mit anderen Modellen als “eine gelungene Zwischenlösung”. Es gibt einen Konzessionsvertrag und gleichzeitig hat die Gemeinde die Möglichkeit, sich zu beteiligen und politischen Einfluss auszuüben.
Was genau mit der “Möglichkeit, sich zu beteiligen” gemeint ist und in welcher prozentualen Höhe zu welchen Summen, wurde nicht gesagt und nicht nachgefragt.
Deshalb legte der Bürgermeister als Beschlussvorschlag vor, dass sich die Gemeinde für das (Beteiligungs-)Modell einer gemeinsamen Netzverpachtungsgesellschaft mit einem der anhand der Vergabekriterien auszuwählenden Anbieter entscheide.
Der Entwurf der Vergabekriterien sollten dann in einem weiteren Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.
„Wir können uns jederzeit beteiligen.“ Sein Ziel sei es, die Möglichkeit zu haben währen der ganzen Vertragslaufzeit jederzeit einharken zu können.
Deshalb präferiere er es auch, den Vertrag breiter zu fassen und offener zu halten, so Just.
Das heißt, die Gemeinde wird zunächst nicht Teilhaber dieser Netzverpachtungsgesellschaft. Die Gemeinde kann sich stets mit einer gewissen Anzahl von Anteilen einkaufen und somit Einfluss nehmen. Dies können nach einem, nach zehn oder auch nach 18 Jahren geschehen, erklärte Just.
Gemeinderat Werner Volk (FW) stimmte dem zu: „Alle Optionen sind offen.“
Auch Gemeinderat Ferdinand Graf von Wiser (CDU) bezeichnete dieses Modell als das „Vernünftigste“. So habe man noch keine Entscheidung getroffen, aber die Option sich politisch daran zu beteiligen habe Charme.
Der Gemeinderat sollte die maximal mögliche Autonomie im Blick behalten, forderte Dr. Horst Metzler (SPD).
“Wir von der GLH könnten uns durchaus auch ein eigenes Gemeindewerk vorstellen“, sagte Jürgen Steimle (GLH), aber „der vorgeschlagene Weg ist für unsere Gemeinde machbar und kann von uns mitgetragen werden“.
Die Möglichkeit einer nachträglichen Übernahme von der Gemeinde hätte Hartmut Kowalinski (FDP) gerne im Vertrag fixiert. Doch Just unterstrich erneut, er möchte den Vertrag zunächst so offen wie möglich halten, denn ins Detail möchte er erst beim „Feintuning“ gehen.
Birgit Knoblauch (GLH) bezeichnete diese Entwicklung als „historischen Moment“. Und Manuel Just stimmte ihr zu, auch er sehe darin für Hirschberg eine große Chance und er möchte für die Gemeinde die verschiedenen Möglichkeiten offen halten.
Der Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Bei dem Tageordnungspunkt zu dem Beschluss über die Vergabekriterien sollte die Auswahlentscheidung der Gemeinde auf Basis einer objektiven Grundlage getroffen und allen Bewerbern die chancengleiche Teilnahme am Wettbewerb eröffnet werden. Somit müsse die Gemeinde vor Eröffnung des Auswahlverfahrens die Kriterien festlegen, nach denen sie die Angebote bewerten und ihre Entscheidung treffen will.
Der vorgestellte Kriterienkatalog der Gemeinde Hirschberg basiere auf einen „Gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen“ des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur.
Die den Gemeinderäten vorgelegten Vergabekriterien sind in fünf Unterpunkte gegliedert, die wiederum in vier bis sechs Punkte unterteilt sind, insgesamt ergibt sich somit eine Summe von 100 zu erreichenden Punkten.
Diese können in den Bereichen „Unternehmensbezogenen Kriterien“, „Wirtschaftlich optimale Leistungserbringung“, “Qualität der Leistungserbringung”, “Technisch-wirtschaftliche Aspekte” und “Sicherung des Einflusses der Gemeinde auf die Aufgabenerfüllung” erreicht werden.
Gemeinderat Dr. Horst Metzler (SPD) kritisierte, dass ihm die Punkte zur Verbesserung des technischen Standards und der Modernisierungszusage zu wage gefasst seien, er schlug eine Ergänzung bezüglich des Zeitraums vor.
Just entgegnete, er möchte, dass die Anbieter die Angebote mit Leben füttern.
„Dann können wir die Anbieter bewerten“, so Just. Von den fünf sollten dann bis Juni noch zwei verbleiben und im Juli solle der „Gewinner“ feststellen. „Warum sollen wir deren Arbeit machen?“, fragte der Bürgermeister.
Die fünf Bewerber – Stadtwerke und Energiekonzerne – sollen in den nächsten Wochen die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote noch einmal zu überarbeiten.
Der Entwurf der Vergabe- und Auswahlkriterien wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

















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