Guten Tag! Karlsruhe/Hirschberg, 02. März 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Nach Auffassung der Richter ist sie mit dem Telekommunikationsgesetz unvereinbar. Das höchste deutsche Gericht lies keinen Zweifel an der Beurteilung der so genannten Vorratsdatenspeicherung: Sie ist rechtswidrig. Seit 2008 werden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert - für Zwecke der … [Weiterlesen...]















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