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Hirschberg, 30. Dezember 2009. Die Polizeidirektion Heidelberg mahnt den ordnungsgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern an. Was viele nicht wissen: Die meisten Feuerwerkskörper dürfen erst ab 18 Jahren erworben werden und auch erst ab 18 Jahren abgebrannt werden. Eltern sind hier in einer besonderen Pflicht.
Pressemitteilung der Polizei Heidelberg
“Wie in jedem Jahr wird das Neue Jahr traditionell mit Feuerwerkskörpern und Böllern begrüßen. Und wie in jedem Jahr ist zu befürchten, dass es vielerorts zu Bränden, Sachschäden und leider auch Verletzungen kommen wird, weil die Gefahren im Umgang mit Feuerwerkskörpern unterschätzt werden.
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden, aber nicht von Kindern und Jugendlichen. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Feuerwerksknaller auch dann nicht verkauft werden, wenn die jungen Leute eine unterschriebene Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen.
Die strengen Vorschriften gelten allerdings nicht für Feuerwerkskörper der Klasse 1. Dazu gehören Knallerbsen, Wunderkerzen und Zündplättchen, die das ganze Jahr über verkauft und benutzt werden dürfen.
Tipps zum sicheren Kauf:
- Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit „BAM“-Zulassung und „BAM“-Nummer. Nur Feuerwerkskörper, die ein „BAM“-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in Deutschland zulässig.
- Hände weg von Grau -und Billigimporten. Sie entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Dies gilt auch für den Postversand und Internetkäufe.
- Verwenden Sie nur originalverpackte Feuerwerkskörper, auf keinen Fall selbst angefertigte oder manipulierte Feuerwerke (Selbstlaborate).
Zum Feuerwerk:
- Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen
- Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
- Nicht auf Menschen oder Tiere richten
- Großen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Schuppen, Scheunen, Ställen, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten
- Nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
- Auf “Blindgänger” besonders achten
- Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen
Auch beim Abbrennen des Feuerwerks gilt ausnahmslos die Altersgrenze von 18 Jahren.- Silvesterfeuerwerk gehört nicht die Hände von Kindern und Jugendlichen.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder -und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten.”
Einen schönen Tag wünscht
Das hirschbergblog














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